Physiotherapie-Rezept: Wie lange ist es gültig?

Veröffentlicht am · Fachlich geprüft von Loris Brendel, Therapeutische Leitung · 2 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Eine Verordnung für Physiotherapie muss in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringlichem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen. Wird die Behandlung länger als 14 Tage ohne Begründung unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Nach einem Krankenhausaufenthalt gelten kürzere Fristen.

Was auf dem Rezept steht

Physiotherapie wird auf der Heilmittelverordnung (Muster 13) verordnet. Darauf stehen unter anderem:

  • die Diagnose mit ICD-10-Code und Diagnosegruppe
  • die Leitsymptomatik
  • bis zu drei vorrangige Heilmittel und ein ergänzendes Heilmittel (z. B. Krankengymnastik und Wärmetherapie)
  • die Anzahl der Behandlungen
  • die Frequenz pro Woche
  • Kästchen für „Hausbesuch“, „Therapiebericht“ und „dringlicher Behandlungsbedarf“

Die wichtigsten Fristen

  • Situation

    Behandlungsbeginn, regulär

    Frist
    innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung
  • Situation

    Behandlungsbeginn bei „dringlichem Behandlungsbedarf“

    Frist
    innerhalb von 14 Kalendertagen
  • Situation

    Unterbrechung der Behandlung

    Frist
    höchstens 14 Kalendertage, länger nur mit Begründung
  • Situation

    Verordnung aus dem Krankenhaus (Entlassmanagement)

    Frist
    Beginn innerhalb von 7, Abschluss innerhalb von 12 Kalendertagen nach Entlassung

Wird eine Frist überschritten, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit – dann brauchst Du eine neue.

Wie viele Behandlungen bekomme ich?

Wie viele Einheiten Du bekommst, steht auf der Verordnung. Der Heilmittelkatalog legt für jede Diagnosegruppe eine Höchstmenge je Verordnung fest – bei vielen Diagnosen sind das bis zu sechs Einheiten. Reicht das nicht, kann Deine Ärztin oder Dein Arzt eine Folgeverordnung ausstellen. Die Verordnung ist nicht an das Quartal gebunden.

Privat versichert?

Für Privatversicherte gelten die Fristen der Heilmittel-Richtlinie nicht unmittelbar. Viele Versicherungen erwarten trotzdem einen zeitnahen Behandlungsbeginn – frag im Zweifel bei Deiner Versicherung nach.

So geht es bei CORA

Buch Deinen Ersttermin am besten gleich, nachdem Du die Verordnung bekommen hast – online, per WhatsApp oder telefonisch. Den Ersttermin bekommst Du in der Regel innerhalb von 24 Stunden, die Fristen sind dann kein Thema. Bring zum ersten Termin die Verordnung mit und, falls vorhanden, Deinen Nachweis über eine Zuzahlungsbefreiung.

Häufige Fragen

Ist das Rezept nur im laufenden Quartal gültig?
Nein. Entscheidend sind die Fristen für Beginn und Unterbrechung, nicht das Quartal.
Was passiert, wenn ich krank werde oder in den Urlaub fahre?
Eine Unterbrechung von mehr als 14 Tagen ist nur mit Begründung möglich, die wir auf der Verordnung dokumentieren. Sprich uns frühzeitig an.
Was mache ich, wenn die Frist abgelaufen ist?
Dann ist die Verordnung ungültig und Du brauchst eine neue von Deiner Ärztin oder Deinem Arzt.
Kann ich mit der Verordnung auch einen Hausbesuch bekommen?
Nur, wenn „Hausbesuch“ auf der Verordnung angekreuzt ist.

Quellen

  1. Gemeinsamer Bundesausschuss: Heilmittel-Richtlinie (§§ 15, 16a)
  2. Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg: FAQ Heilmittel
  3. GKV-Spitzenverband/AOK: Leistungsbeschreibung Physiotherapie, Stand 01.12.2024

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