Blankoverordnung: Physiotherapie bei Schulterbeschwerden

Veröffentlicht am · Fachlich geprüft von Loris Brendel, Therapeutische Leitung · 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Bei vielen Schulterdiagnosen kann Deine Ärztin oder Dein Arzt Physiotherapie als Blankoverordnung verordnen. Dann legt Deine Physiotherapeutin oder Dein Physiotherapeut fest, welche Behandlung Du bekommst, wie oft und wie viele Termine. Die Verordnung gilt 16 Wochen ab Ausstellung, die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen beginnen. CORA nimmt Blankoverordnungen an.

Was ist eine Blankoverordnung?

Seit dem 1. November 2024 gibt es in der Physiotherapie die Blankoverordnung. Deine Ärztin oder Dein Arzt stellt die Diagnose und schreibt „BLANKOVERORDNUNG“ auf das Rezept – die Felder für Heilmittel, Anzahl der Behandlungen und Häufigkeit bleiben frei. Diese Entscheidungen trifft Deine Physiotherapeutin oder Dein Physiotherapeut auf Basis eines eigenen Befunds und passt sie im Verlauf an Deine Fortschritte an.

Für welche Beschwerden gilt sie?

Die Blankoverordnung gibt es bisher nur für Erkrankungen und Verletzungen der Schulter – rund 100 Diagnosen aus der Diagnosegruppe „Erkrankungen der Extremitäten und des Beckens“ (EX). Dazu gehören zum Beispiel:

  • Schultersteife (Frozen Shoulder)
  • Impingement-Syndrom
  • Verletzungen und Reizungen der Rotatorenmanschette
  • Kalkschulter und Schleimbeutelentzündung
  • Entzündung der langen Bizepssehne
  • Ausgerenkte oder verstauchte Schulter
  • Schlüsselbeinbruch und andere Brüche im Schulterbereich
  • Arthritis oder Arthrose im Schultergelenk

Ob bei Dir eine Blankoverordnung möglich ist und sinnvoll ist, entscheidet Deine Ärztin oder Dein Arzt.

Fristen auf einen Blick

  • Gültigkeit

    Regel
    16 Wochen ab Ausstellungsdatum
  • Behandlungsbeginn

    Regel
    innerhalb von 28 Kalendertagen, bei „dringlichem Behandlungsbedarf“ innerhalb von 14 Tagen
  • Pausen

    Regel
    verlängern die 16 Wochen nicht
  • Nach den 16 Wochen

    Regel
    weitere Behandlung nur mit neuer Verordnung

So läuft es bei CORA ab

  1. Termin buchen: Melde Dich mit Deiner Blankoverordnung – online, per WhatsApp oder telefonisch. Den Ersttermin bekommst Du in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
  2. Physiotherapeutische Diagnostik: Im ersten Termin untersuchen wir Deine Schulter ausführlich und legen gemeinsam mit Dir Ziele fest.
  3. Behandlungsplan: Wir wählen die passenden Behandlungen – zum Beispiel Krankengymnastik, Manuelle Therapie oder KG am Gerät – und vereinbaren, wie oft Du kommst.
  4. Anpassen statt neu verordnen: Wir passen Behandlung und Häufigkeit laufend an Deine Fortschritte an. Innerhalb der 16 Wochen brauchst Du dafür kein neues Rezept.

Was kostet die Blankoverordnung?

Für gesetzlich Versicherte gilt die normale Zuzahlung: 10 % der Behandlungskosten plus 10 € je Verordnung, ab 1. Januar 2027 plus 15 €. Weil Art und Anzahl der Behandlungen erst im Verlauf feststehen, steht die genaue Höhe der Zuzahlung erst am Ende fest. Wir sagen Dir jederzeit, wo Du gerade stehst. Unter 18 Jahren und mit Zuzahlungsbefreiung zahlst Du nichts.

Für wen sich die Blankoverordnung lohnt

Sie ist besonders hilfreich, wenn sich Schulterbeschwerden über Wochen entwickeln – etwa bei einer Schultersteife oder nach einer Verletzung. Wir können die Behandlung dann an Deinen Fortschritt anpassen, ohne dass Du zwischendurch für ein neues Rezept in die Arztpraxis musst.

Häufige Fragen

Kann ich meine Ärztin oder meinen Arzt um eine Blankoverordnung bitten?
Ja, Du kannst danach fragen. Ob sie bei Deiner Diagnose möglich und sinnvoll ist, entscheidet die Ärztin oder der Arzt.
Woran erkenne ich eine Blankoverordnung?
Im Feld für das Heilmittel steht „BLANKOVERORDNUNG“, und die Felder für Anzahl und Häufigkeit sind leer.
Wie viele Termine bekomme ich?
Das legen wir nach dem Befund gemeinsam mit Dir fest und passen es im Verlauf an. Die Grenze sind die 16 Wochen ab Ausstellung.
Gibt es die Blankoverordnung auch für Rücken oder Knie?
Nein, in der Physiotherapie bisher nur für die Schulter. Für andere Beschwerden verordnet die Ärztin oder der Arzt wie gewohnt mit festen Angaben.

Quellen

  1. Kassenärztliche Bundesvereinigung: PraxisInfo Blankoverordnung für Physiotherapie und Ergotherapie (Mai 2026)
  2. Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein: Verordnungsinformation Blankoverordnung
  3. Physio Deutschland: Informationen zur Blankoverordnung Schulter

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