Was kostet Physiotherapie mit Rezept?

Veröffentlicht am · Fachlich geprüft von Loris Brendel, Therapeutische Leitung · 2 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Behandlungskosten plus 10 € je Verordnung – ab dem 1. Januar 2027 plus 15 € je Verordnung. Den Rest trägt die Krankenkasse. Kinder und Jugendliche sind zuzahlungsfrei, und wer seine Belastungsgrenze erreicht, kann sich befreien lassen. Privatversicherte bekommen eine Rechnung und erhalten das Geld je nach Tarif zurück.

So setzt sich die Zuzahlung zusammen

  • Fester Betrag je Verordnung

    bis 31.12.2026
    10 €
    ab 01.01.2027
    15 €
  • Anteil an den Behandlungskosten

    bis 31.12.2026
    10 %
    ab 01.01.2027
    10 %

Der feste Betrag fällt einmal pro Verordnung an – nicht pro Termin.

Ein Rechenbeispiel

Beispielhaft angenommen, sechs Behandlungen kosten zusammen 150 €. Dann zahlst Du bis Ende 2026 10 € plus 15 € (10 % von 150 €), also 25 €. Ab 2027 sind es 15 € plus 15 €, also 30 €. Die tatsächlichen Kosten hängen vom verordneten Heilmittel ab.

Wer keine Zuzahlung leisten muss

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind zuzahlungsfrei. Erwachsene müssen pro Jahr höchstens 2 % ihrer Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt zuzahlen, chronisch Kranke 1 %. Ist die Grenze erreicht, stellt die Krankenkasse auf Antrag eine Befreiung aus – bring die Bescheinigung einfach zum Termin mit.

Privat versichert oder beihilfeberechtigt

Du bekommst eine Rechnung von uns und reichst sie bei Deiner Versicherung bzw. der Beihilfe ein. Wie viel erstattet wird, hängt von Deinem Tarif ab – im Zweifel vorher bei der Versicherung nachfragen. Eine ärztliche Verordnung brauchst Du auch als Privatpatient:in.

Und ohne Rezept?

Physiotherapie bieten wir bei CORA ausschließlich mit ärztlicher Verordnung an. Ohne Rezept kannst Du unser Sportcoaching nutzen.

Häufige Fragen

Fallen die 10 bzw. 15 € bei jedem Termin an?
Nein, nur einmal pro Verordnung. Dazu kommen 10 % der Behandlungskosten.
Zahlen Kinder auch Zuzahlung?
Nein, unter 18 Jahren ist Physiotherapie mit Verordnung zuzahlungsfrei.
Wie bekomme ich eine Zuzahlungsbefreiung?
Über Deine Krankenkasse, sobald Deine Zuzahlungen im Jahr die Belastungsgrenze erreichen. Die Bescheinigung legst Du bei uns vor.
Fällt beim Hausbesuch auch eine Zuzahlung an?
Ja, auch beim Hausbesuch gilt die gesetzliche Zuzahlung.

Quellen

  1. § 61 SGB V – Zuzahlungen
  2. vdek: Zuzahlungen und Belastungsgrenzen
  3. Deutscher Verband Ergotherapie: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft (Zuzahlung ab 01.01.2027)

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